Personenfreizügigkeit
Text veröffentlicht im Pressedienst SVP im Jahre 2006, noch heute gültig und aktueller denn je!
Personenfreizügigkeit: Es geht um mehr als nur billige Arbeitskräfte.
Jetzt ist sie losgetreten, die grosse Kampagne der Linken, der Wirtschaft und der Medien für die
endgültige Übergabe grundlegender staatlicher Funktionen an die EU. Mancher wundert sich,
warum für eine Preisgabe staatlicher Souveränität mit solcher Vehemenz geschrieben, geredet
und plakatiert wird. Wir erreichen ja im Endeffekt nur eine Fremdbestimmung unseres Arbeitsmarktes,
von Teilen unserer Einwohnerregelung und eine zusätzliche Belastung unsere Sozialwerke
durch die zentralistischen und wenig demokratischen EU Bestimmungen.
Wieder einmal wird eine Kampagne geführt, die den Kern der Sache (EU Annäherung, EU Recht übernehmen,
Demokratie- und Souveränitätsabbau) verschleiert. Das Volk ist bei der derzeit ablaufenden
Medienkampagne mit den offenen und versteckten Drohungen, mit der bewussten Oberflächlichkeit,
kaum mehr in der Lage, die grundlegenden Fragen eines unkontrollierten und unlimitierten
Personenverkehrs in ganz Europa zu sehen und die Konsequenzen umfassend abzuschätzen.
Selbst die SRG erlaubt sich falsche Berichte und Kommentare
Es geht heute sogar so weit, dass staatlich kontrollierte und vom Bürger finanzierte
Monopolmedien wie die SRG ungestraft irreführende Meldungen in den Nachrichtensendungen
(10 vor 10) verbreiten. Allen Ernstes behauptete 10 vor 10 in einer Sendung vom 29. Oktober 2008,
dass in der Schweiz lebende und arbeitende ausländische Personen unser Land bei einer Ablehnung
der Personenfreizügigkeit das Land wieder verlassen müssten. Diese Falschmeldung, die mit
Interviews begleitet waren, löste grosse Ängste insbesondere in den Spitälern aus. Der Zweck,
die Stimmbürger der Schweiz zu verunsichern und dahin zu beeinflussen, eine Ablehnung der
Personenfreizügigkeit aus Angst vor den möglichen Konsequenzen nicht in Betracht zu ziehen.
Zwei Personen (Pfister, Bachmann), haben diesbezüglich Beschwerde bei der Ombutsstelle DRS
gegen diese schlimme Fehlleistung von 10 vor 10 eingereicht. Heute liegen die Entscheide der
Ombutsstelle DRS unter Leitung von Achille Casanova vor. Die Aussagen der Redaktion von 10 vor 10
waren klar eine Falschmeldung. Legale Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung müssen die Schweiz
nicht verlassen, unabhängig von der Abstimmung am 8. Februar 2009. Die von 10 vor 10 eher
versteckt gesendeten Entschuldigungen waren ungenügend und kaum erkenntlich. Sollte nun
die für unser Land so wichtige Kontrolle der Bevölkerung wegen dieses Vertrages entfallen,
dann dürfte dies nicht zuletzt auf einer beispiellosen Kampagne der Medien mit klaren
Fehlinformationen zurückzuführen sein. Was wirklich für die Schweiz auf dem Spiele steht,
wird natürlich nur relativierend dargestellt. Darum hier noch einige wichtige Fakten.
Die Personenfreizügigkeit ist der falsche Weg in die Zukunft
1. Bei der Abfassung der Verträge hatte die SVP erreicht, dass das Volk über diese
Freizügigkeitsverträge mit den alten EU-Staaten abstimmen darf und soll. Heute wissen wir,
dass mit dem Wegfall der Kontingente, die von unserem Land bis 2007 (Deutschland) vergeben wurden,
die Zuwanderung mit einem Rechtsanspruch beginnt. Mit der zusätzlichen Öffnung zu Bulgarien und
Rumänien, später wohl auch zu der Türkei, verändern sich grundlegende Werte und letztlich die
Stabilität unserer Gesellschaft.
2. Die Kontrolle der Zuwanderung zu den Arbeitsplätzen ist ein ganz zentrales Kontrollinstrument
eines demokratischen und unabhängigen Staates. Die Zuwanderung wird weltweit (zu Recht)
im Interesse aller Völker restriktiv gehandhabt. Die zentrale Frage ist, ob unser Land gerade
heute auf die Möglichkeit einer Zuwanderungskontrolle verzichten will (freier Personenverkehr)
und damit auch auf die Kontrolle der Anzahl fremder Einwanderer aus der EU.
3. Sehr wichtig ist die Frage, welche echten Alternativen denn heute noch bestehen.
Oder geht der eingeleitete vertragliche Souveränitätsabbau weiter bis hin zur Freizügigkeit
mit dem vorderen Orient? Muss die Schweiz durch eigene Dummheit noch schneller wachsen und muss
sich die Bevölkerung noch mehr anpassen als bisher? Hat unser Land noch Spielraum für immer neue
Kulturen und Religionsgemeinschaften? Wer die geschichtliche und auch mutmasslich künftige
Entwicklung unseres Landes mit in die Erwägungen einzieht wird unschwer erkennen, dass die
Kontrolle und Kontingentierung der Zuwanderung zum Arbeitsmarkt, zu den Sozialwerken und
generell zu unserem Land mit heute 7.5 Millionen Einwohner das zentrale Steuerungsmittel
unseres Staates ist. Wer diese Kontrolle aufgibt, der verzichtet hinsichtlich Zuwanderung
auf das Steuerruder. Unser Land treibt damit weitgehend steuerungslos im Meer der immer
grösser werdenden europäischen Wanderbewegungen.
Die Ablehnung der Personenfreizügigkeit ist der einzige Ausweg
Eine Beibehaltung der Kontrolle und Steuerung ist notwendig, auch wenn dieser Weg heute nicht
mehr so einfach ist wie bei der ersten Abfassung der Verträge ist. Wenn wir es aber heute nicht
tun, dann wird es in Zukunft fast unmöglich sein. Die Verträge sind neu zu verhandeln, und das
kann nur durch diesen Volksentscheid am 8. Februar geschehen. Dieser Nein-Entscheid ist legal
und verantwortbar. Wir tragen heute eine viel grössere Verantwortung für unsere direkte
Demokratie, für die Entscheidungsfähigkeit der kommenden Generationen, da derartige
Fehlentwicklungen wie eine folgenreiche Personenfreizügigkeit keine Korrekturen mehr erlauben.
Es geht gerade beim freien Personenverkehr mit seinen Konsequenzen für die künftige
Einwohnerschaft um den erarbeiteten Wohlstand und um den künftigen Frieden ohne extreme
Spannungen durch Ideologien und Religionen.
Eintreten und Rückweisung 7. EU Forschungsprogramm: (Diese Programme werden von der EU gesteuert und
sie dienen vorwiegend den Interessen der EU. Die Schweizer Politik arbeitet daran, die Integration Schritt um Schritt zu intensivieren. Die SVP
kann dies bis heute nur teilweise verhindern).
Pfister Theophil (V, SG):Was wir hier diskutieren, meine Damen und Herren, ist unsere Forschungsbeteiligung an der EU-Forschung für die Jahre 2007 bis 2013, die uns zu jährlichen Beiträgen von heute 230 Millionen bis zukünftig 450 Millionen verpflichtet. Was sind die Ziele dieser Beteiligung?
Diese Botschaft ist einmal mehr geprägt von der Angst, eine kritische Haltung der Schweiz gegenüber den EU- Forschungsprogrammen würde an der Verlässlichkeit der Schweiz und am Willen zur Zusammenarbeit starke Zweifel auslösen. So steht es auch in dieser Botschaft. In dieser unsäglichen Ängstlichkeit ist man bereit, Milliardensummen in Projekte zu stecken, ohne klare Ziele zu verfolgen. Die von der EU gesetzten wirtschaftlichen Ziele dieser Programme gemäss Lissabon-Agenda sind unmöglich erreichbar. Das ist heute schon klar und aktenkundig.
Eine andere Zielsetzung für diese Beteiligung haben wir von den Schweizerischen Akademien der Wissenschaften erhalten. Nebst dem exzellenten Zugang zu neuem Wissen wird erklärt, Zitat: "Schweizer Forscherinnen und Forscher können sich mit ihren eigenen Projekten profilieren". Ende Zitat. Ebenso können die Schweizer Beiträge zu 100 % zurückgeholt werden. Das sind die Gründe, die hier im Vordergrund stehen.
Es darf doch hier nicht um die Frage gehen, wie weit die Schweiz bei jedem Kooperationsthema die blinde Treue zur EU beweisen muss. Ebenso wenig haben wird bestrebt zu sein, den wissenschaftlichen Einfluss in Europa auf Kosten anderer Staaten zu übernehmen und einzelnen die Gelegenheit geben, sich zu profilieren.
Es geht doch für logisch und vernünftig denkende Menschen bei der Zuteilung der Forschungsmittel alleine um die Frage, welchen Nutzen diese Forschung den Beteiligten bringt und in welchem Verhältnis dieser Nutzen zu verteilen ist. Und diese Frage ist heute, nicht nur bei den EU Forschungsgeldern, noch nicht beantwortet. Um lediglich einen Kooperationsnutzen zu erzielen, wie dies in den Evaluationen dargestellt wird, sind Milliardenbeträge wohl nicht angemessen.
Wer heute genauer nach dem Nutzen sucht, der findet eine Zahl die besagt, dass der Nutzen der EU Forschungsprogramme für unser Land im Verhältnis zu den Kosten lediglich etwa 56 % ausmacht. Diese Diskussion über die Kosten und den Nutzen unserer Forschung führen wir demnächst und hoffentlich intensiv bei der neuen BFI-Botschaft 2007-2011. Wir dürfen jetzt, wo diese Diskussion beginnt, keine präjudizierenden Entscheide ohne Antwort auf diese Frage fällen.
Auch unsere nationale Forschung argumentiert widersprüchlich und unrealistisch. EU Forschung ja, in vollem Umfange, aber zugleich auch mehr Mittel für die nationale Forschung, wie wenn das Geld unbeschränkt zur Verfügung stehen würde. Unsere Wissenschaft gebärdet sich immer noch wie ein Königshaus, das niemandem Rechenschaft über die Finanzmittel schuldig ist.
Es sind jedoch Steuergelder, die hier zum Einsatz kommen und diese müssen dort hin fliessen, wo der grösste Nutzen erzielbar ist. Wer hier nicht entscheiden will über das Was, Wer, Wo und Wie, der handelt verantwortungslos.
In jedem Falle sind solche zentralen Fragen sorgfältig zu klären bevor die Verträge mit Brüssel unterzeichnet werden. Wir als Politiker tragen hier eine hohe Mitverantwortung. Die Frage, ob eine Vollbeteiligung der Schweiz der richtige Weg ist oder ob eine projektweise Beteiligung, wie dies bis 2004 der Fall war, vorteilhafter wäre, muss angesichts der langen Laufzeit und der Verpflichtungen zu einer Beitragsverdoppelung sehr genau geprüft werden. Ebenso die Frage nach dem effektiven Nutzen und dessen Kontrolle.
Mit dem Rückweisungsentscheid verlangt die SVP vom Bundesrat,
1. Dass die BFI Borschaft vorgängig behandelt wird;
2. Die Kantone in die Entscheide mit einbezogen werden;
3. Dass aufgezeigt wird, wie die Koordination der nationalen mit der internationalen Forschung aussieht;
4. Dass die Frage nach dem Nutzen der der EU Forschungsbeteiligung vertieft geprüft und dargestellt wird.
5. Wie diese starken Beitragserhöhungen (Verdoppelung) zu finanzieren bzw. zu kompensiert ist und wie sie sich auf den Finanzplan auswirkt.
Als Eventualantrag mache ich beliebt, nur den ersten Punkt, die vorgängige Behandlung der BFI-Botschaft zu fordern. Hierbei sind wesentliche Fragen der Inhalte und der Finanzierung im Rahmen der Behandlungen in den Kommissionen zu klären.
Ich bitte Sie namens der SVP, diesem Rückweisungsantrag zuzustimmen und damit keine neuen Milliardenausgaben nicht ohne eine fundierte Diskussion durchzuwinken.
(Verfasst für die SVP Schweiz, Medienbericht, nachdem der Nationalrat der Helibeschaffung zu
zugestimmt hat und auch mein Antrag zur Prüfung durch die Eidg. Finanzkontrolle knapp gescheitert ist.)
Wer sich mit der Heli-Beschaffung des VBS im Rahmen des Rüstungsprogrammes 2005 befassen musste,
konnte unglaubliches feststellen. 20 Flieger, die wenig taugen, eigentlich nur zum komfortablen
herumfliegen ausserhalb des Gebirges ausgelegt sind und darum zuletzt als Schulungsheli
bezeichnet werden mussten; ein Preis, der etwa doppelt bis zweieinhalb mal so hoch ist wie ihn
andere (Beispiel deutsche Luftwaffe) in ähnlicher, möglicherweise einfacherer Ausrüstung
beschafft haben; eine Ausschreibung ohne militärisches Pflichtenheft und ohne Preisverhandlungen;
fehlende Preisvergleiche mit den Beschaffungen anderer Staaten oder auch der REGA; ein
Ausbildungskonzept für Helipiloten, das fragwürdig ist hinsichtlich Kosten und Menge; eine
Modellwahl, die gemäss Beispielen in andern Armeen genau umgekehrt gelaufen ist; ein Produkt,
das sowohl als neu wie auch als bewährt bezeichnet wird; und eine interne Abwicklung, die wir
wegen der seltsamen Abläufe und Unterlagen mangels Worte als "intellektuelle Korruption"
bezeichnen mussten.
Wer noch weitere Ungereimtheiten suchen will findet diese bestimmt; so kann man sich fragen,
warum das VBS die Evaluation innerhalb von nur zwei Monaten so unseriös durchziehen wollte,
wo frühere Beschaffungen in der Regel Jahre dauerten. Oder warum dieses Geschäft aus dem
vorgesehenen Rüstungsprogramm 2008 kurzfristig ins Rüstungsprogramm 2005 vorgezogen wurde,
obwohl dazu keine Begründung und Veranlassung vorliegt. Letztlich, warum VBS und
Parlamentsmehrheit den Entscheid der WEKO nicht abwarten wollte, obwohl eine Klage hängig ist.
Die Räte haben letztlich wohl aus Solidarität zum VBS diesem Geschäft knapp zugestimmt,
ohne den Forderungen einer Überprüfung durch die WEKO oder der Finanzkontrolle statt zu geben.
Wir bedauern dies.
Irgendwann nach X Jahren bekommen wir diesen vergoldeten oder verkupferten Ausbildungsheli,
und wir dürfen uns dann fragen, ob wir auch das besitzen was wir wollten. Es ist durchaus
möglich, dass hier vorschnell eine Decke über eine Sache gelegt wurde, die uns später wieder
beschäftigen könnte.
Ein vorläufig letzter Punkt dieser unseligen Geschichte ist eine Administrativuntersuchung
und vermutlich eine nachfolgende Kündigung gegen einen kompetenten und erfahrenen
Bundesangestellten, der sich getraut hat, seine Beurteilungen zu diesem seltsamen Geschäft
einigen Parlamentariern zuzustellen. Wer sich uneigennützig für unser Land und für logische
und transparente Abläufe einsetzt wird gemassregelt und bestraft, statt dass sein Einsatz
eine Auszeichnung des Parlamentes erhält. Solche Abläufe sind nicht dazu angetan, bei
kommenden Beschaffungsgeschäften des VBS, insbesondere der Luftwaffe, eine Vertrauensbasis
zu schaffen. Nur mit einer transparenten und glaubwürdigen Abwicklung wird Vertrauen
geschaffen. Dazu gehört auch der Widerspruch und die Toleranz gegenüber Kritikern.
Die Miliz erträgt keine Unredlichkeiten, sehr wohl aber mutige Leute mit eigenem Urteilsvermögen.
Theophil Pfister, NR, Flawil SG
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